Kollationspflicht

Kollationspflicht
Kol|la|ti|ons|pflicht 〈f. 20; Rechtsw.〉 Ausgleichspflicht, Pflicht von Erben, eventuelle vorherige Zuwendungen an andere sich auf ihr Erbteil anrechnen zu lassen

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Kollationspflicht — Als Kollationspflicht wird die Pflicht zur Ausgleichung (Kollation) von Erben bezeichnet, die zu Lebzeiten des Erblassers bereits Ausstattungen und Zuschüsse von diesem erhalten haben (§ 2050 BGB). Das Erhaltene wird bei Auseinandersetzung… …   Deutsch Wikipedia

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